FAQ (Frequently Asked Questions)
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Aufnahme und Aufenthalt
1. Wie kann ich mich anmelden?
Bitte nehmen Sie telefonischen Kontakt mit unserem Aufnahmeservice unter der Telefonnummer (09574) 6337-1445 auf. Hier erfahren Sie alles weitere.
2. Welche Unterlagen benötige ich?
Bitte senden Sie uns ein Bewerbungsschreiben, einen Sucht- und einen Lebenslauf zu, wir werden Ihnen dann umgehend einen Fragebogen zukommen lassen, den Sie ausgefüllt an uns zurücksenden.
3. Was muss ich tun, um möglichst schnell einen Therapieplatz zu bekommen?
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Suchtberatungsstelle und zu Ihrem Arzt auf, die einen Sozialbericht und eine Ärztliche Stellungnahme erstellen und an den jeweiligen Kostenträger zusammen mit Ihren Antragsunterlagen schicken. In Qualifizierten Entzugeinrichtungen ist es auch möglich, dass dies in der Klinik, wo Sie die Entzugsbehandlung durchführen lassen, beantragt werden kann.
4. Wie lange ist die Wartezeit?
Hierüber erhalten Sie gerne über unseren Aufnahmeservice telefonisch Auskunft.
5. Wer bezahlt die Behandlung?
In der Regel ist die Deutsche Rentenversicherung für die stationäre Rehabilitationsmaßnahme Hauptkostenträger. Sollten gewisse Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, so können auch Krankenkassen oder überörtliche Sozialhilfeträger die Kosten übernehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Behandlungskosten selbst tragen.
6. Wie lange dauert die Behandlung?
Bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit ist in der Regel von einer Behandlungsdauer von 16 Wochen auszugehen, bei Drogenabhängigkeit von 24 Wochen. Die Therapiedauer kann sich jedoch bei Rückfälligkeit um 6 Wochen verlängern.
7. Wo und bei wem muss ich die Therapie beantragen?
Über Ihre Suchtberatungsstelle oder den Sozialpädagogischen Dienst auf der Entzugsstation, sollten Sie sich zur Entgiftung in einer Klinik Befinden, bei Inhaftierten über die externe Suchtberatung in Ihrer JVA.
8. Wer bezahlt meine Miete während meines Therapieaufenthaltes?
Bei Beziehern von Übergangsgeld können Sie Ihre Miete in der Regel selbst bezahlen. Sollten Sie ALG II beziehen, so wird Ihre ARGE / Ihr Jobcenter diese weiter übernehmen, bei Sozialhilfeempfängern wird diese über den überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert.
9. Welches Geld erhalte ich während meiner Therapie?
Für Patienten, die vor der Therapie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld 1 erhalten, bezahlt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld. Für ALG II-Bezieher bezahlt die ARGE / das Jobcenter ALG II weiter, zur Zeit noch mit einer Kürzung um 35% wegen Anrechnung der Verpflegung bei stationärem Aufenthalt in einer Klinik, das Bundessozialgericht hat bezüglich dieser Kürzung aber schon rechtliche Bedenken geäußert. Bei Sozialhilfeempfängern und bei einer längeren Therapiedauer als 6 Monate wird außer bei Übergangsgeldempfängern der überörtliche Sozialhilfeträger (in Bayern die Bezirke) sachlich und örtlich für die Therapienebenkosten zuständig.
Sie können Sich natürlich auch Geld überweisen lassen. Wir haben hierfür extra ein Patientenkonto angelegt:
Bankverbindung für Patientenkonto: Sparkasse Coburg/Lichtenfels
Kto. Nr.: 92520121
BLZ: 783 500 00
(Bitte Empfängernamen auf Überweisung angeben!)
10. Kann ich auch kommen, wenn ich in einem festen Arbeitsverhältnis stehe?
In diesem Fall sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber - ggf. über Ihren Betriebs- oder Personalrat - Kontakt aufnehmen und ihn über Ihre Suchterkrankung und die beantragte Maßnahme informieren. In vielen Betrieben gibt es Betriebsvereinbarungen bzgl. Suchterkrankungen.
11. Kann ich auch kommen, wenn ich eine Schwerbehinderung habe?
Je nach Art und Schwere der Behinderung ist dies mit dem Aufnahmeservice nach Absprache mit der Ärztlichen Leitung unserer Klinik abzuklären.
12. Kann ich auch kommen, wenn ich gerichtliche Schwierigkeiten habe?
Unsere Einrichtung ist nach §§ 35/36 BtMG anerkannt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Therapie gemäß §§ 57 ff StGB anzutreten, die Möglichkeit der Unterbringung gemäß § 64 StGB besteht jedoch nicht. Bei Vorliegen eines Haftbefehles klären Sie bitte die Möglichkeit der Aussetzung desselben vor Therapieantritt mit der Staatsanwaltschaft ab. Grundsätzlich ist Gerichtsdruck als alleinige Behandlungsmotivation nicht ausreichend.
13. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich zur Zeit inhaftiert bin?
In diesem Fall können Sie uns gerne Ihre Bewerbungsunterlagen zusenden und wenden sich bitte wegen der Therapieeinleitung an die externe Suchtberatungsstelle oder den Sozialdienst in Ihrer Anstalt.
14. Kann ich zusammen mit meinem Partner Therapie machen?
Eine Paartherapie im engeren Sinne bieten wir in unserer Einrichtung nicht an, das heißt aber nicht, dass Sie nicht mit ihrem Partner zur gleichen Zeit eine Therapie in unserer Klinik machen können. Sie werden in verschiedenen Therapiegruppen und von verschiedenen Psychotherapeuten betreut. Paargespräche sind natürlich jederzeit möglich. Für die Entzugsbehandlung gilt, dass jeweils nur einer der Partner in unserer Entzugsstation seine Entgiftungsbehandlung absolvieren kann, der andere kann dies zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in unserer Klinik oder zur gleichen Zeit zum Beispiel in unserer Schwesterklinik in Bayreuth oder einer anderen Einrichtung durchführen.
15. Kann ich mein Kind zur Therapie mitbringen?
Dies ist in unserer Einrichtung leider nicht möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Suchtberatungsstelle, die Ihnen sicherlich Fachkliniken nennen kann, in der auch eine adäquate Versorgung der Kinder gewährleistet ist.
16. Soll ich mich beim Arbeitsamt/Jobcenter abmelden?
Dem Arbeitsamt müssen Sie mitteilen, dass Sie sich in eine stationäre Behandlung begeben. Für die Entzugsbehandlung bitte nicht aus dem Leistungsbezug abmelden, sie erhalten während der Entgiftung weiterhin Arbeitslosengeld 1. Wenn Sie eine Langzeittherapie machen, müssen Sie von der Agentur für Arbeit einen Aufhebungsbescheid anfordern, der für die Antragstellung auf Übergangsgeld bei der DRV notwendig ist. Für Hartz IV – Empfänger gilt: Teilen Sie ihrem Jobcenter bzw. Ihrer ARGE mit, dass Sie sich in stationäre Behandlung begeben, sie erhalten weiterhin ALG II.
17. Was ist wenn ich ohne festen Wohnsitz bin?
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Sie sich mit erstem Wohnsitz unter der Adresse der Bezirksklinik anmelden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie sich bei Ihren Eltern, Verwandten oder Partnern anmelden, gegebenenfalls ist dies durch eine Vollmacht möglich. Im Verlauf der Langzeittherapie sind wir Ihnen natürlich gerne bei der Wohnungssuche oder bei der Vermittlung in andere stationäre Einrichtungen wie Adaption oder Betreutes Wohnen behilflich.
18. Bis wann muss ich anreisen?
Bitte beachten Sie unsere Aufnahmezeiten:
Montag bis Donnerstag 8:00 - 13:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
19. Wie komme ich nach Hochstadt?
Sie haben die Möglichkeit mit dem Zug anzureisen. Die Bahnstation Hochstadt/ Marktzeuln ist ca. 5 Gehminuten von der Klinik entfernt. Selbstverständlich können Sie sich auch von Angehörigen oder Suchtberatungsstellen mit dem Auto herbringen lassen.
Anfahrtsbeschreibung
20. Darf ich mit dem Auto anreisen?
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Klinikgelände und die Nutzung derselben ist Patienten während ihrer Behandlung in der Bezirksklinik Hochstadt untersagt. Bitte reisen Sie selbst deshalb nicht mit einem Kraftfahrzeug an und beachten Sie hierbei die gesetzlichen Bestimmungen.
21. Was muss ich mitbringen?
Siehe Merkblatt (Link folgt)
22. Was darf ich nicht mitbringen?
Siehe Merkblatt (Link folgt)
23. Kann ich mein Handy, Laptop, Computer oder Fahrrad mitbringen?
Während der Entzugsbehandlung dürfen Sie kein Handy bei sich haben. In der Zeit der Entwöhnungstherapie ist die Handynutzung in der therapiefreien Zeit erlaubt. Eigene Laptops, Computer oder Fahrräder sind in der Entwöhnungstherapie nicht gestattet, diese dürfen Sie erst in der Adaptionsphase nutzen.
24. Kann ich während der Therapie telefonieren?
Entzug: Siehe Regelwerk Entzugsstation
Entwöhnung: Grundsätzlich gilt, dass Telefonieren nur außerhalb der Therapiezeit gestattet ist.
25. Kann ich ein Einzelzimmer haben?
Sie sind in der Regel in Doppelzimmern untergebracht. Es steht aber auch eine begrenzte Anzahl an Einzelzimmern zur Verfügung. Ein Einzelzimmer kann daher nicht garantiert werden.
26. Ab wann darf ich nach Hause fahren?
Siehe Punkteregelung und nach therapeutischem Ermessen
27. Ab wann kann ich Besuch empfangen?
Siehe Punkteregelung
28. Wie erhalte ich meine Post auf Therapie?
Sie haben die Möglichkeit, sich von Verwandten oder Bekannten Ihre Post zuschicken zu lassen oder einen Postnachsendeantrag zu stellen.
29. Kann ich mein Haustier mitbringen?
Das Mitbringen von Haustieren in unsere Einrichtung ist nicht möglich.
30. Wer erfährt davon, dass ich da bin?
Prinzipiell nur Ihr Kostenträger und Ihre Krankenkasse. Alle Mitarbeiter der Bezirksklinik unterliegen der Ärztlichen Schweigepflicht und dürfen ohne Entbindung Ihrerseits keinerlei Auskünfte über Sie und Ihren Aufenthalt hier geben.
31. Was passiert, wenn ich einen Rückfall baue?
Der Verzicht auf Suchtmittel ist selbstverständlich. Sollte es jedoch bei einer Belastungserprobung (z.B. Heimfahrt) zum Konsum kommen und dieser wird vom Patienten sofort selbst eingeräumt, so kann ein solcher Rückfall therapeutisch aufgearbeitet werden. Rückfälle, die nicht selbst in aller Offenheit bearbeitet werden (z.B. Herkunft der Suchtmittel, beteiligte Mitpatienten etc.), ebenso das Einbringen und/oder Konsumieren von Suchtmitteln auf dem Gelände, führen zur disziplinarischen Beendigung der Therapie.
32. Was ist, wenn ich gehen will?
Wir sind eine offene Einrichtung. Wir wollen und können hier niemand festhalten. Sollten Sie die Therapie abbrechen wollen, so können Sie jederzeit das Haus verlassen.
33. Ist im Anschluss an die Therapie eine Nachbetreuung möglich?
Unserer Therapieeinrichtung ist eine Institutsambulanz angeschlossen, in der Patienten, die in der Nähe wohnen, ambulant weiterbetreut werden können. Bei Interesse können Patienten, die Ihre Langzeittherapie abgeschlossen haben, nahtlos in die Adaptionsphase wechseln, für die in der Regel zwölf Wochen vorgesehen sind, die aber entsprechend individueller Bedürfnisse auch verkürzt oder verlängert werden kann. Auch nach der Adaption kann die Weiterbetreuung über die Institutsambulanz gewährleistet werden.