Informationen zum Aufenthalt
Hausordnung
Einige Worte vorab
In unserem Klinikum treffen täglich viele Menschen zusammen - Patienten mit zum Teil schwerwiegenden Erkrankungen, Mitarbeiter, die einen verantwortungsvollen und oftmals sehr anstrengenden Dienst leisten, und Besucher, die den wichtigen Kontakt zum vertrauten Lebensbereich der Patienten aufrecht erhalten. Hinzu kommen die Bewohner des Wohn- und Pflegeheimes Kutzenberg sowie der privaten Wohnungen auf dem Gelände. Um das Zusammenleben für alle möglichst rücksichtsvoll und störungsfrei zu gestalten und den unterschiedlichen Erfordernissen gerecht zu werden, bitten wir um Beachtung und Einhaltung gewisser Regeln, die wir in unserer Hausordnung zusammengefasst haben.
Es ist uns wichtig, dass alles unterlassen wird, was die Genesung unserer Patientinnen und Patienten behindern, das Zusammenleben von Menschen auf engem Raum beeinträchtigen, zu Störungen des Behandlungsablaufs sowie zu Beschädigung von Krankenhauseinrichtungen führen kann. Die dienstlichen Anordnungen und Weisungen des Klinikpersonals sind zu befolgen. Um umständliche Formulierungen zu vermeiden, wird im Text auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet.
Die Hausordnung gilt für unsere Patienten sowie für alle Personen, die sich auf dem Gelände und in den Gebäuden des Bezirksklinikums Obermain einschließlich der Tagesklinik Coburg aufhalten. Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses (AVB) und ist für Patienten und Besucher auf den Stationen ausgehängt.
Die Regelungen unserer Hausordnung von A bis Z
Besuchszeiten
Infektion/Intensiv
Einschränkungen
Topfpflanzen
Rauchen
Alkohol
Drogen
Aufenthalt der Patienten
Die Zuweisung des Krankenbettes erfolgt durch den zuständigen Arzt oder das Pflegepersonal der Station. Bitte achten Sie darauf, Ihr Krankenzimmer während der ärztlichen Visiten, der Behandlungs- und Pflegezeiten und während der Zeit der verordneten Bettruhe nicht zu verlassen und zu den Essenszeiten anwesend zu sein. Wenn Sie sich außerhalb des Zimmers aufhalten, bitten wir darum, einen Bade- oder Morgenmantel, bei Aufenthalt in der Eingangshalle, im Café und außerhalb der Krankenhausgebäude Freizeit- oder Straßenkleidung zu tragen. Patienten der Infektionsabteilungen oder geschlossenen Krankenstationen dürfen diese nur mit Genehmigung des Arztes verlassen. Für das Verlassen des Krankenhausgeländes, auch vorübergehend, benötigen Patienten die Erlaubnis des behandelnden Arztes.
Behandlung und Pflege
Von Ihrem behandelnden Arzt erwarten Sie die genaue Feststellung Ihrer Krankheit und eine erfolgreiche Behandlung. Dabei können Sie maßgeblich mitwirken, indem Sie die Therapievorschriften genau befolgen. Sind Ihnen Anordnungen und Maßnahmen unverständlich, so bitten Sie Ihren zuständigen Arzt um Auskunft. Die für die Behandlung erforderlichen Heil- und Arzneimittel werden durch die Ärzte unseres Klinikums oder auf ärztliche Anweisung durch das Pflegepersonal verabreicht. Andere Heil- und Arzneimittel als die von unseren Ärzten verordneten dürfen nicht angewendet werden.
Behandlungsgeräte/Einrichtung
Die Einrichtungen unseres Klinikums sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Es ist nicht gestattet, Einrichtungsgegenstände umzustellen oder auszuwechseln. Behandlungsgeräte dürfen von Patienten nicht selbstständig bedient werden. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Besuch
Besucher sind in unserem Haus herzlich willkommen, denn die Verbindung zur Familie und zum Freundeskreis soll während des Krankenhausaufenthaltes nicht abreißen.
Besuchszeiten
Wir bitten Sie, Ihre Besuche auf den Nachmittag zu legen, dies ist vom Behandlungs- und Pflegeablauf her am günstigsten. Wenn Sie auf andere Zeiten angewiesen sind, beraten Sie sich bitte mit unserem erfahrenen Pflegepersonal. Wir bitten um Verständnis, dass zur optimalen Patientengenesung Ruhezeiten notwendig sind. Bitte nehmen Sie auch auf die Mitpatienten Rücksicht.
Infektion/Intensiv
Im Infektionsbereich sowie auf Intensivpflegestationen sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und nur mit ärztlicher Erlaubnis möglich. Besucher dieser Bereiche müssen die dafür vorgesehene Schutzkleidung anlegen und bis zum Verlassen tragen, wenn dies vom Arzt festgelegt oder aus pflegerischer Sicht notwendig ist.
Einschränkungen
Kinder unter 14 Jahren sollen Patienten nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten herrschen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten. Verwahrlosten, randalierenden Personen und Betrunkenen oder unter Einfluss anderer Drogen stehenden Personen kann der Zutritt bzw. Aufenthalt verwehrt werden. Im Interesse der Patienten oder aufgrund gesetzlich festgelegter Gründe oder rechtlicher Bestimmungen kann der Besuch ganz untersagt oder nur bestimmten Personen gestattet werden. Besuchsbeschränkungen im öffentlichen oder betrieblichen Interesse, z. B. bei Epidemien, können jederzeit gesondert verfügt werden.
Topfpflanzen
Bitte beachten Sie, dass das Mitbringen von Topfpflanzen in die Patientenzimmer aller Behandlungsbereiche wegen der Gefahr von Keimen in der Erde bzw. Hydrokultur nicht zulässig ist.
Beschwerden/Anregungen
Wir nehmen die Beschwerden, Verbesserungsvorschläge und Anregungen unserer Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen ernst. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die behandelnden Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte. Sollte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, ist es Ihnen unbenommen, sich an den Vorstand, Ärztlichen Direktor oder die Pflegedienstleitung zu wenden. Auf dem Patientenfragebogen können Sie uns auch anonym Rückmeldungen geben. Bei Konflikten oder Problemen steht Ihnen auch die unabhängige Patientenfürsprache zur Verfügung. Alle Beteiligten werden bemüht sein, berechtigten Beschwerden nachzugehen und eventuelle Mängel zu beseitigen.
Brandschutz/Sicherheit
Aus Brandschutzgründen ist offenes Licht (z.B. Abbrennen von Kerzen) in den Klinikgebäuden nicht gestattet und das Rauchen im Krankenbett untersagt. Rauchen ist nur in ausgewiesenen Räumen erlaubt. Der Anschluss und Betrieb von privaten Elektrogeräten wie Heizgeräte, Wasserkocher, Klimageräte ist in den Klinikgebäuden aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparat, Föhn). Grundsätzlich müssen die Elektrogeräte den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Im Zweifelsfall können Sie sich an das Pflegepersonal oder an die Haustechnik wenden. Der Aufenthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsräumen des Klinikums sowie Räumen, zu denen nur dem Personal der Zutritt erlaubt ist, ist nur mit Erlaubnis gestattet.
Fernsehen
Fernsehgeräte mit Kabelanschluss zur kostenlosen Benutzung sind in fast allen Patientenzimmern vorhanden. Viele Stationen verfügen auch über einen Gemeinschaftsraum mit Fernsehapparat. Der Betrieb privater Fernsehgeräte ist nicht erlaubt.
Fundsachen
Bitte übergeben Sie Fundsachen dem Pflegepersonal der Station oder an der Pforte. Sie werden an denjenigen herausgegeben, der in geeigneter Form glaubhaft macht, Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer zu sein.
Genuss- und Rauschmittel
Rauchen
Zum Schutz der Gesundheit der Patienten und Beschäftigten wird das Rauchen grundsätzlich abgelehnt. Das Rauchen im Krankenbett ist aus Brandschutzgründen untersagt. Rauchen Sie bitte nur an den dafür vorgesehenen Stellen und vermeiden Sie es, vor den Eingängen der Krankengebäude zu rauchen. Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen Aschenbecher. Vielleicht können Sie sich aber das Rauchen bei uns abgewöhnen? Wir unterstützen Sie gerne!
Alkohol
In den Aufenthaltsräumen, im Eingangsbereich, auf dem Krankenhausgelände sowie dem Zugangsbereich ist grundsätzlich der Genuss alkoholischer Getränke untersagt. Alkohol darf nur mit ärztlicher Einwilligung getrunken werden.
Drogen
Das Mitbringen und der Konsum von Rauschmitteln sind streng untersagt.
Hausrecht
Der Vorstand oder von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus. Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten, Handzetteln und Plakaten sowie parteipolitische Betätigungen sind auf dem gesamten Klinikgelände untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis des Vorstandes, ebenso wie Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind.
Hygiene/Abfallentsorgung
In den Räumen und bei Einrichtungsgegenständen ist auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Toiletten und Bäder sind pfleglich zu behandeln und so zu hinterlassen, wie man sie auch selbst vorfinden möchte. Verderbliche Lebensmittel dürfen nicht im Zimmer aufbewahrt oder außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Abfalltrennung (Papier, Glas, Kunststoffverpackungen sowie Restmüll).
Ruhe
Im Interesse aller Patienten sind störende Geräusche, laute Unterhaltung, Türenschlagen und laute Musik zu unterlassen. Private Rundfunkgeräte, Kassettenrecorder, CD-Player und ähnliche Geräte mit Lautsprecher dürfen nur mit Zustimmung der Stationsleitung bzw. des Stationsarztes und der Mitpatienten betrieben werden. Während der Ruhezeiten ist die Nutzung grundsätzlich untersagt. Das Mitbringen und Nutzen von tragbaren Computern (Laptops) ist nur nach ärztlicher Rücksprache erlaubt.
Seelsorge
Wenn Sie den Besuch eines Seelsorgers wünschen, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal. Es wird den von Ihnen gewünschten Seelsorger benachrichtigen.
Schweigepflicht/Datenschutz
Das Kommunalunternehmen Kliniken und Heime des Bezirks Oberfranken nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich daher strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre Daten nur im benötigten Umfang. Eine Übermittlung an Dritte (Krankenkasse, Arzt) erfolgt nur verschlüsselt und mit Ihrer Zustimmung. Wir gehen davon aus, dass es auch in Ihrem Interesse ist, wenn wir unsere Patienten bitten, Stillschweigen über alles zu bewahren, was sie von und über Mitpatienten erfahren.
Telefonieren
Öffentliche Telefonapparate finden Sie in den Eingangsbereichen der Häuser 5, 6 und 11. Zudem bieten wir einen Telefonservice am Patientenbett, für den Gebühren anfallen (derzeit nicht in allen Behandlungseinheiten verfügbar). Die Benutzung von Mobiltelefonen ist in medizinisch-diagnostischen Bereichen sowie während Untersuchungen und Behandlungen nicht gestattet.
Tiere
Hunde sind auf dem Krankenhausgelände grundsätzlich an der Leine zu führen und haben, ebenso wie andere Tiere, keinen Zugang zu Häusern, die der Behandlung von Kranken dienen. Davon ausgenommen sind Tiere, die zu Therapiezwecken eingesetzt werden. Dies erfordert jedoch die Genehmigung durch den Vorstand. Tierhalter haben darauf zu achten, dass die Straßen, Wege, Grünanlagen und Gebäude nicht durch die Hinterlassenschaften ihrer Tiere verschmutzt werden.
Verhalten
Durch das Verhalten von Besuchern oder Dritten dürfen Patienten, Personal und andere Personen im gesamten Gelände des Klinikums weder belästigt, behindert noch gefährdet werden. Religiöse Handlungen dürfen nicht gestört und religiöse Gefühle anderer nicht verletzt werden.
Verkehr auf dem Krankenhausgelände/Parken
Das gesamte Klinikgelände gilt als verkehrsberuhigter Bereich. Die Einfahrt ist nur nach vorheriger Einfahrtsgenehmigung, die von der Pforte erteilt wird, zulässig. Fahrzeuge dürfen sich nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegen. Das Parken ist ausschließlich auf den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Im Winter werden die Straßen und Wege teilweise eingeschränkt geräumt und gestreut. Für auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.
Wertsachen
Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, Wertsachen (z.B. Schmuck) oder zu viel Gepäck mit ins Krankenhaus zu nehmen. Wir empfehlen, Wertgegenstände wieder mit nach Hause zu geben. Wenn dies nicht möglich ist, können Wertsachen und Geld der Verwaltung zur Aufbewahrung übergeben werden. Die Quittung darüber ist bei Rückgabe vorzulegen.
Zuwiderhandlung
Patienten und Begleitpersonen können bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Hausordnung vom Krankenhaus ausgeschlossen werden. Gegen Besucher oder andere Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Krankenhauseigentum kann Schadensersatz verlangt werden.